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Gesetze und Regelungen
Der Freihafen-Betrieb wird durch das Hafengesetz (1994), das Freibezahlungsgesetz von Ventspils (1997) und das Gesetz der Besteuerung von Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen (2002) geregelt.
Das Hafengesetz regelt die Grundsätze und die Verwaltung der lettischen Häfen. Das Gesetz bestimmt auch die Struktur und Hauptaufgaben der Hafenverwaltung, Grundsätze der Betriebsführung und Kontrolle des Schiffsverkehrs sowie andere betriebliche Fragen.
Das Gesetz sieht vor, dass das Hafenbecken Staatseigentum ist und dem Freihafen zur Verfügung steht. Der Landteil des Hafengebiets kann seinerseits Eigentum eines Staates, einer Gemeinde, einer juristischen oder natürlichen Person sein. Allgemeine hydrotechnische Strukturen des Hafens (Mole, Strömungskontrolldämme, Wellenleiter, Küstenbefestigungen, Wohnwagen, schwimmende Navigationsgeräte) sind Eigentum des Staates oder der Kommunen. Andere übliche hydrotechnische Strukturen des Hafens können auch Eigentum anderer privater oder juristischer Personen sein.
Der Hafen ist berechtigt, das Land, das Eigentum des Staates und der Gemeinde ist, sowie die Gebäude, die für den Betrieb des Hafens notwendig sind, zu vermieten oder zu verpachten. Zusätzlich zu den im Hafengesetz festgelegten Bedingungen sieht das Venstpils Freihafengesetz die Durchführung der Geschäfte im Hafengebiet vor.
Das Gesetz definiert die Grundsätze und die Verwaltung des Freihafens von Ventspils, um die Teilnahme Lettlands am internationalen Handel, die Attraktivität von Investitionen, die Entwicklung von Produktion und Dienstleistungen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Das Gesetz gibt der Freeport Authority das Recht, Verträge mit Unternehmen abzuschließen. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in einer freien Wirtschaftszone.
Das Gesetz über die Besteuerung von Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen regelt die Anwendung indirekter Steuern (Zoll, natürliche Ressourcen, Verbrauchssteuer, Mehrwert) und direkte Steuervergünstigungen (Körperschaftsteuer, Grundbesitz) für Unternehmen, die im Freihafen von Ventspils lizenziert sind.
Unternehmen im Freihafen Ventspils
Vorstandsvorsitzender des VHTP, Ivars Eglājs:
– Ventspils ist die einzige Stadt Lettlands, in der sich die Zahl der IKT-Unternehmen in den letzten sieben Jahren mehr als verfünffacht hat. Der ausgearbeitete Strategie- und Aktionsplan sieht ein nachhaltiges Wachstum vor und sichert das Wachstum des IKT-Sektors in der Stadt.
Unsere Strategie ist es, Ventspils auf der europäischen ICT-Karte sichtbarer zu machen, eine für Ventspils und die Region geeignete Nische zu haben, hochwertige Ausbildungen für Spezialisten zu schaffen in Verbindung mit einer hervorragenden Infrastruktur als beste Voraussetzung für ICT-Unternehmen.
Māris Daniševskis, Leiter der PtX-Abteilung bei SIA „PurpleGreen Energy C“ berichtet: „Lettland hat aus unserer Sicht ein enormes Potenzial, sich als Exportnation für erneuerbare Energien zu etablieren. Ein besonders effizienter Weg, erneuerbare Energie zu exportieren, ist ihre Umwandlung in molekulare Form, wie etwa E-Methanol oder grünen Ammoniak, und deren Weitertransport über die vorhandene Infrastruktur des Freihafens Ventspils. Wir wissen die bisherige Unterstützung der Verwaltung des Freihafens Ventspils sehr zu schätzen und blicken mit großer Zuversicht auf die weitere Umsetzung des Projekts.“
Uldis Ālītis, Leiter für Projektentwicklung und Innovation bei SIA „PurpleGreen Energy C“, erklärt: „Das Vorhaben stellt ein strategisch wichtiges Projekt dar – nicht nur für Lettland, sondern auch für die gesamte Europäische Union auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
Die geplante Produktionsanlage soll mit einer installierten elektrischen Leistung von 550 Megawatt betrieben werden und jährlich rund 550 000 Tonnen grünen Ammoniak erzeugen. Mit der Umsetzung dieses Projekts würde der landesweite Stromverbrauch um voraussichtlich 65 bis 70 % steigen. Auch die wirtschaftlichen Effekte sind bedeutend: wir rechnen mit rund 66,4 Millionen Euro an jährlichen Steuereinnahmen für den Staatshaushalt.“