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Gesetze und Regelungen
Der Freihafen-Betrieb wird durch das Hafengesetz (1994), das Freibezahlungsgesetz von Ventspils (1997) und das Gesetz der Besteuerung von Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen (2002) geregelt.
Das Hafengesetz regelt die Grundsätze und die Verwaltung der lettischen Häfen. Das Gesetz bestimmt auch die Struktur und Hauptaufgaben der Hafenverwaltung, Grundsätze der Betriebsführung und Kontrolle des Schiffsverkehrs sowie andere betriebliche Fragen.
Das Gesetz sieht vor, dass das Hafenbecken Staatseigentum ist und dem Freihafen zur Verfügung steht. Der Landteil des Hafengebiets kann seinerseits Eigentum eines Staates, einer Gemeinde, einer juristischen oder natürlichen Person sein. Allgemeine hydrotechnische Strukturen des Hafens (Mole, Strömungskontrolldämme, Wellenleiter, Küstenbefestigungen, Wohnwagen, schwimmende Navigationsgeräte) sind Eigentum des Staates oder der Kommunen. Andere übliche hydrotechnische Strukturen des Hafens können auch Eigentum anderer privater oder juristischer Personen sein.
Der Hafen ist berechtigt, das Land, das Eigentum des Staates und der Gemeinde ist, sowie die Gebäude, die für den Betrieb des Hafens notwendig sind, zu vermieten oder zu verpachten. Zusätzlich zu den im Hafengesetz festgelegten Bedingungen sieht das Venstpils Freihafengesetz die Durchführung der Geschäfte im Hafengebiet vor.
Das Gesetz definiert die Grundsätze und die Verwaltung des Freihafens von Ventspils, um die Teilnahme Lettlands am internationalen Handel, die Attraktivität von Investitionen, die Entwicklung von Produktion und Dienstleistungen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Das Gesetz gibt der Freeport Authority das Recht, Verträge mit Unternehmen abzuschließen. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in einer freien Wirtschaftszone.
Das Gesetz über die Besteuerung von Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen regelt die Anwendung indirekter Steuern (Zoll, natürliche Ressourcen, Verbrauchssteuer, Mehrwert) und direkte Steuervergünstigungen (Körperschaftsteuer, Grundbesitz) für Unternehmen, die im Freihafen von Ventspils lizenziert sind.
Unternehmen im Freihafen Ventspils
Jevgēnijs Lapkovskis, Mitglied der Geschäftsleitung der Ventspils Welding Factory Ltd:
– In Ventspils ist es viel einfacher als in Riga - es gibt weniger bürokratische Hindernisse und eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ventspils. Der Faktor, der die Stadt einzigartig macht, ist die Fähigkeit Tourismus und Industrie zu kombinieren. Das Kompetenzzentrum für berufliche Bildung im nördlichen Kurland bietet jungen Menschen Ausbildungsprogramme an, die in direktem Zusammenhang mit den Tätigkeitsfeldern des Unternehmens stehen, z. B. Metallverarbeitung, Elektronik, Maschinenbau und andere.
Kurzemes granulas der Vorstandsvorsitzende Māris Petrovskis:
– Zusammen mit der Muttergesellschaft Kurekss Ltd. hat Ventspils ein Holzrecyclingverfahren mit einem vollständigen Kreislauf ohne Rückstände eingeführt. Ventspils hat den Vorteil, in der Nähe eines Hafens zu liegen, der viele Möglichkeiten für den Export von Produkten und den Import von Rohstoffen bietet.