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Gesetze und Regelungen
Der Freihafen-Betrieb wird durch das Hafengesetz (1994), das Freibezahlungsgesetz von Ventspils (1997) und das Gesetz der Besteuerung von Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen (2002) geregelt.
Das Hafengesetz regelt die Grundsätze und die Verwaltung der lettischen Häfen. Das Gesetz bestimmt auch die Struktur und Hauptaufgaben der Hafenverwaltung, Grundsätze der Betriebsführung und Kontrolle des Schiffsverkehrs sowie andere betriebliche Fragen.
Das Gesetz sieht vor, dass das Hafenbecken Staatseigentum ist und dem Freihafen zur Verfügung steht. Der Landteil des Hafengebiets kann seinerseits Eigentum eines Staates, einer Gemeinde, einer juristischen oder natürlichen Person sein. Allgemeine hydrotechnische Strukturen des Hafens (Mole, Strömungskontrolldämme, Wellenleiter, Küstenbefestigungen, Wohnwagen, schwimmende Navigationsgeräte) sind Eigentum des Staates oder der Kommunen. Andere übliche hydrotechnische Strukturen des Hafens können auch Eigentum anderer privater oder juristischer Personen sein.
Der Hafen ist berechtigt, das Land, das Eigentum des Staates und der Gemeinde ist, sowie die Gebäude, die für den Betrieb des Hafens notwendig sind, zu vermieten oder zu verpachten. Zusätzlich zu den im Hafengesetz festgelegten Bedingungen sieht das Venstpils Freihafengesetz die Durchführung der Geschäfte im Hafengebiet vor.
Das Gesetz definiert die Grundsätze und die Verwaltung des Freihafens von Ventspils, um die Teilnahme Lettlands am internationalen Handel, die Attraktivität von Investitionen, die Entwicklung von Produktion und Dienstleistungen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Das Gesetz gibt der Freeport Authority das Recht, Verträge mit Unternehmen abzuschließen. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in einer freien Wirtschaftszone.
Das Gesetz über die Besteuerung von Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen regelt die Anwendung indirekter Steuern (Zoll, natürliche Ressourcen, Verbrauchssteuer, Mehrwert) und direkte Steuervergünstigungen (Körperschaftsteuer, Grundbesitz) für Unternehmen, die im Freihafen von Ventspils lizenziert sind.
Unternehmen im Freihafen Ventspils
Vorstandsmitglied von EUROLCDs Ilmars Osmanis:
– Dank der Gemeinde Ventspils und des Freihafen Ventspils kann unsere Firma erfolgreich im größten Reinraum der Ostsee und in einem neugebauten Produktionsgebäude arbeiten und die gut entwickelte Infrastruktur nutzen. Für die Herstellung von Flüssigkristallanzeigen wurden mehrere Standorte in Betracht gezogen. Die Vorteile von Ventspils waren ein bezahlbarer Industriepark mit ausreichender Stromversorgung, das Versprechen der Freihafen- Ventspils-Verwaltung, Industriegebäude für uns zu bauen und zu vermieten, sowie eine Universität, an der Ingenieure aus der Elektronik- und IT-Industrie studieren. Wir brauchen sowohl Ingenieure mit frischem Wissen, als auch Manager.
Der Valmiera-Andren Vertreter in Ventspils, Aigars Millers:
– Der Standort Ventspils wurde aufgrund seiner Hafeninfrastruktur gewählt - dank des eisfreien Hafens, der große Schiffe abfertigen kann, kann das Unternehmen sperrige Güter (bis DN 8000) und Glasfaserausrüstungen in alle Länder der Welt transportieren.